ATLAS DER SPRACHE

AT-RHE-209-001 · ATLAS 260

Exemplum

Anführung einer vergangenen Handlung oder Äußerung, meist mit benannter Autorität, um einen Gedanken zu erläutern, plausibel zu machen oder zu stützen.

Teil des Themenwegs Rhetorik und Stilistik

Warum dieser Begriff im Atlas?

F · Figur / Verfahren R1 · Eigenständiger Erkenntnisbeitrag

Exemplum erschließt den Übergang von einem besonderen Fall zu einer allgemeineren Behauptung. Die anschauliche Geschichte macht etwas vorstellbar, doch ihre Vergleichbarkeit und Beweiskraft müssen gesondert geprüft werden. Der Eintrag begründet damit auch eine kritische Haltung zu den vielen Beispielen des Atlas selbst.

Farben und Aufnahmegründe

Die rechteckige Kennzeichnung benennt die Eintragsfunktion: F – sprachliche Figur oder Verfahren; A – Analysebegriff; G – Grundlagenbegriff; E – ausgewählter konkreter Fall. Die abgerundete Plakette benennt den Aufnahmegrund: R1 – eigener Erkenntnisbeitrag; R2 – notwendige Grundlage; R3 – begründeter exemplarischer Fall. Diese redaktionelle Begründung erklärt die heutige Auswahl, nicht eine nachträglich behauptete ursprüngliche Auswahlgeschichte.

Vertiefung

Das Exemplum führt eine vergangene Handlung, Äußerung oder überlieferte Begebenheit in einen gegenwärtigen Gedankengang ein, um eine Behauptung zu erläutern, plausibel zu machen oder zu stützen. Häufig erhält der Fall durch einen benannten Urheber, historische Erinnerung oder kulturelle Bekanntheit zusätzliches Gewicht. Seine argumentative Kraft liegt jedoch nicht in bloßer Anschaulichkeit. Der besondere Fall muss in einer relevanten Hinsicht mit der aktuellen Frage vergleichbar sein; andernfalls wird eine eindrucksvolle Geschichte zum Ablenkungsmanöver. Das Exemplum bewegt Denken vom Konkreten zum Allgemeinen und wieder zurück. Es zeigt eine Möglichkeit verkörpert, lässt aber offen, wie weit ein einzelner Fall verallgemeinert werden darf.

Denkbewegung

1. Eine allgemeine Frage oder Behauptung verlangt nach einer konkreten Gestalt. 2. Ein vergangener Fall wird mit Handlung, Situation und möglicher Autorität aufgerufen. 3. Die Darstellung hebt jene Merkmale hervor, die mit der Gegenwartsfrage vergleichbar erscheinen. 4. Gegenbeispiele und Unterschiede prüfen Reichweite und Tragfähigkeit der Analogie. 5. Der besondere Fall kehrt als begrenzte, anschauliche Orientierung für allgemeines Urteilen zurück.

Wissenschaftlicher Anwendungsfall

Argumentationsanalysen können Quelle, Autoritätsstatus, Vergleichsdimension und gezogene Folgerung getrennt codieren. Historische Prüfung und Gegenbeispiele zeigen, ob ein Exemplum belegt, nur illustriert oder einen Einzelfall überdehnt.

Beispiel

Als ein früher Entwurf scheiterte, ließ die Kartografin die verworfenen Linien sichtbar. Der Fall illustriert, wie dokumentierte Irrwege später neue Erkenntniswege eröffnen können.

Gegenbeispiel

Eine allgemeine Behauptung ohne besonderen Fall ist kein Exemplum. Eine Anekdote wird auch dann nicht zum tragfähigen Beleg, wenn ihre relevanten Bedingungen mit der zu beurteilenden Situation nicht vergleichbar sind.

Abgrenzung

Von Anekdote, Analogie, Induktion und bloßem Autoritätsargument unterscheiden. Das Exemplum ist ein rhetorisch eingesetzter besonderer Fall; seine illustrative und beweisende Funktion sowie seine Vergleichbarkeit müssen jeweils gesondert geprüft werden.

Wirkung auf Denken und Wahrnehmung

Das Exemplum gibt abstrakten Gründen eine erinnerbare konkrete Gestalt und kann Möglichkeiten, Folgen und Haltungen an einem einzelnen Fall erkennbar machen.

Resonanz

Eine vergangene Handlung tritt in eine neue Frage ein; ihr Nachhall orientiert die Gegenwart, ohne deren Antwort vollständig vorwegzunehmen.

Etymologie

lateinisch exemplum · Muster, Beispiel; griechisch parádeigma · Beispiel, Modell

Provenienz

Klassische Beispiel- und Lehrfiguren → Primärtext und Handbuchvergleich → Funktionsabgrenzung → ATLAS_209

Diesen Eintrag zitieren

Reich, Michael (Hrsg./ed.): „Exemplum“. Atlas der Sprache, AT-RHE-209-001. ATLAS 260, Datenmodell 1.6.0. https://atlasdersprache.de/begriff/AT-RHE-209-001

https://atlasdersprache.de/begriff/AT-RHE-209-001

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Historischer Hintergrund

Bullinger bestimmt Exemplum 1898 in der behandelten Passage als Beispiel am Schluss einer Rede, das einen Präzedenzfall oder ein Muster vor Augen stellt. Er grenzt diese Schlussfigur vom allgemeineren Gebrauch von Beispielen im Verlauf einer Argumentation ab. Damit widerspricht der Zeuge einer zu breiten Gleichsetzung von Exemplum und beliebigem Beispiel. Ein historischer Fall kann eine Regel veranschaulichen, eine Handlung empfehlen oder lediglich Ähnlichkeit suggerieren; erst die explizite Vergleichsdimension entscheidet, was er trägt. Der Atlas kann deshalb Form, Position und argumentative Funktion getrennt erfassen. Ein anschaulicher Einzelfall ersetzt keine Prüfung, ob die entscheidenden Bedingungen vergleichbar sind. Der englische Handbuchtext belegt eine rhetorische Fachverwendung von exemplum, aber keine lückenlose Überlieferung seit der Antike und keine deutsche Erstaufnahme. Die deutsche und englische Fachform sind gelehrte Entlehnungen; ihre moderne Reichweite muss jeweils aus den verwendenden Traditionen bestimmt werden.

Was die Begriffsgeschichte für die Analyse verändert

Ein Beispiel kann etwas veranschaulichen oder ein Handeln nahelegen. Wir fragen, welche Eigenschaften des früheren Falls für die jetzige Situation relevant sind. Ein anschaulicher Präzedenzfall ist noch kein Beweis für dieselbe Lösung.